Der Begriff des "Dreiklassenwahlrechts" ist mißverständlich (!), denn er ist historisch mit einer anderen Bedeutung belegt, als er hier im Programm gemeint ist (siehe Wikipedia). Die Zeile 80 ist verzichtbar, weil unsere Forderung nocheinmal in den Zeilen 191-194 auftaucht. An dieser zweiten Stelle ist die Forderung nach einem kommunalen Wahlrecht für Drittstaatsangehörige auch klarer formuliert.
Kapitel: | Nürnberg – weltoffen und vielfältig |
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Antragsteller*in: | Helmut Stoll (KV Nürnberg-Stadt) |
Status: | Angenommen |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 13.10.2019, 10:55 |