Auf der UN - Klimakonferenz von 2015 wurde beschlossen die Erderwärmung auf 1,5° gegenüber der vorindustriellen Durchschnittstemeratur zu begrenzen. Daher muß gewährleistet sein, dass Maßnahmen der Stadt Nürnberg diesem Ziel nicht wiedersprechen, oder zumindest entsprechende Ausgleichsmaßnahmen ergriffen werden.
| Kapitel: | Wirtschaft und Finanzen |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Gisbert v. Eyb |
| Status: | Angenommen |
| Verfahrensvorschlag: | Abstimmung (Angenommen) |
| Angelegt: | 18.11.2019, 01:37 |