Um Anträge im Interesse der Bürger*innen, der anfragenden Stellen und der Verwaltung zu bantworten, ist sechs Monate doch eine ziemlich lange Zeitspanne. Zudem kann Transparenz eventuellen Vorbehalten entgegenwirken. Deshalb ist m.E. eine Verkürzung der Behandlungsfrist in Ausschüssen und den Stadtratsversammlungen auf drei bis vier Monate geboten.
Kapitel: | Mehr Bürger*innenbeteiligung |
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Antragsteller*in: | Johannes Luber (KV Nürnberg-Stadt) |
Status: | Behandelt |
Verfahrensvorschlag: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 05.11.2019, 22:49 |